Die Pässe
Im Zusammenhang mit den Tall Ships Races 2024 wird es eine Änderung in der Verkehrsorganisation geben. Ausgewählte Straßen werden vom 29.07. bis 6.08. für den Autoverkehr gesperrt.
Die rote Zone, in die nur Fahrzeuge des Veranstalters, der zugelassenen Dienste und der in der roten Zone ansässigen Unternehmen einfahren dürfen. Für jeden Ausweis, der für diese Zone ausgestellt wird, wird eine Kaution gemäß den geltenden Vorschriften erhoben.
Die blaue Zone, in die nur Anwohner und Angestellte von Unternehmen und Institutionen mit Sitz in den folgenden Straßen einfahren und dort parken dürfen: Małopolska, Pobożnego, Zygmunta Starego, Szczerbcowa, Wawelska, Kapitańska, Storrady, Zbożowa auf dem Abschnitt bis zur Kreuzung mit Spichrzowa oder Inhaber von Ausweisen für die rote Zone.
1. Die Bewohner der oben genannten Straßen erhalten 1 Ausweis pro Wohnung. Um einen Passierschein zu erhalten, muss bei der Passierscheinstelle ein Wohnsitznachweis vorgelegt werden: eine bezahlte Rechnung mit der Adresse des Grundstücks oder die Anmeldung unter der richtigen Adresse.
2. Unternehmen und Institutionen in den oben genannten Straßen erhalten 2 Ausweise pro Unternehmen
3. Unternehmen mit eigenen Parkplätzen erhalten einen Ausweis für die Anzahl ihrer Stellplätze.
4. Der Ausweis ist jedes Mal bei der Einfahrt zum Veranstaltungsgelände an der Kontrollstelle vorzulegen und mit der Datenseite nach oben sichtbar im Fahrzeug zu hinterlegen.
5. Ein gültiger Ausweis muss alle Felder ausfüllen, d. h. amtliches Kennzeichen, Kontaktnummer, Firmenname.
6. Der Ausweis berechtigt zur Einfahrt eines Fahrzeugs, dessen amtliches Kennzeichen auf dem Ausweis angegeben ist.
Die Pässe werden nur vom 19.07. bis 5.08. in der Passausgabestelle in der Jana z Kolna-Straße 6 (ehemalige Marinestation) abgeholt. Bürozeiten: Montag - Freitag: 08.00 - 18.00 Uhr, Samstag - Sonntag: 10.00 - 18.00.
Für Fragen und Anliegen wurde eine spezielle E-Mail-Adresse und Telefonnummer eingerichtet: przepustki@zstw.szczecin.pl; Tel. 451 005 918.
BITTE BEACHTEN: In der roten Zone darf nur auf den ausgewiesenen Plätzen für Fahrzeuge mit Sonderausweisen geparkt werden. Fahrzeuge ohne entsprechende Ausweise, die in den Sperrzonen abgestellt sind, werden auf Kosten des Fahrzeughalters abgeschleppt.